Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Ausgabe der Boote, Zahlung des Mietpreises, Einweisung, Allgemeines Verhalten
- Die Vermietung unserer Boote erfolgt nur gegen Angabe der Personalien (Name, Anschrift) und ggf. gegen Vorlage des Personalausweises oder eines anderen gültigen Dokumentes.
- Die Benutzung unserer Boote erfolgt auf eigene Gefahr. Für Kinder unter 8 Jahren ist die Mitnahme von geeigneten Rettungsmitteln (Rettungswesten) Pflicht. Hierfür können auch eigene Westen verwendet werden, die den Anforderungen entsprechen. Erwachsene Nichtschwimmer melden sich beim Vermieter. Rettungsmittel sind für den Notfall. Bei widerrechtlicher Benutzung wird eine Trocknungs-/Reinigungsgebühr von 5,- Euro erhoben.
- Die Mietpreise (siehe Aushang) sind bei der Ausgabe im Voraus zu entrichten, dabei wird als Minimum der Preis für die erste halbe Stunde berechnet. Bei Zeitüberschreitung erfolgt eine Nachberechnung. Eine vorzeitige Rückgabe berechtigt nicht zur Rückforderung des Mietpreises. Weder Havarie, noch Unfall oder Wetteränderungen berechtigen den Mieter zu einer Preisminderung oder zu Schadenersatz.
- Anweisungen des Vermieters bzw. für ihn tätige Personen ist Folge zu leisten!
- Die Einweisung in die Bedienung des Bootes zählt als Mietdauer.
- Für die Nutzung unserer Boote gilt die Bodenseeschifffahrtsordnung und die Mietbootverordnung, die zur Einsicht ausliegen. Dazu gehört u. a. dass die höchstzulässige Personenzahl (siehe Preisinformation) nicht überschritten wird.
- Unsere Boote und das Zubehör sind in einwandfreiem Zustand. Bei Beschädigung oder Verlust (z. B. durch unsachgemäße Benutzung, Transport – einschließlich Transport durch Dritte – oder mangelhafte Sicherung) haftet der Bootsmieter für die Reparatur bzw. Wiederbeschaffung in vollem Umfang. Für Schäden an Dritten und durch unsachgemäße Behandlung übernimmt der Vermieter keine Haftung. Schäden und Mängel sind unverzüglich zu melden. Nicht gemeldete Schäden werden als vorsätzlich angesehen und (auch nachträglich) in Rechnung gestellt. Werden Schäden nicht gemeldet, so kann der Mieter auch für Folgeschäden (z. B. Ausfall der Boote wegen Reparatur) haftbar gemacht werden. Normale Verschleißerscheinungen sind von der Schadenersatzpflicht ausgenommen.
- Der Mieter verpflichtet sich, Boote und Zubehör sauber zurückzugeben, ansonsten wird Eine Reinigungsgebühr in Höhe von 20,00 € (auch bei der Nutzung der Boote zum Angeln) erhoben.
- Bei Havarien oder Unfällen ist der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, Weisungen für weiteres Verhalten sind abzuwarten und zu befolgen.
2. Allgemeines Verhalten, Aufsichtspflicht
- Die Mitnahme von Hunden ist nur in Tretbooten gestattet.
- Die Stege sind nur nach Aufforderung zu betreten! Bei Zuwiderhandlung wird keine Haftung für Schäden oder Verletzungen übernommen. Baden von den Stegen aus ist nicht gestattet, Baden vom Boot aus erfolgt auf eigene Gefahr.
- Eltern / andere Aufsichtspersonen haben der Aufsichtspflicht nachzukommen und sind für die Sicherheit Ihrer / der zu beaufsichtigenden Kinder (Tragen von Rettungswesten, Verhalten im Boot…) verantwortlich.
- Für Verschmutzungen von Wasser und Umwelt durch den Mieter ist dieser auch selbst verantwortlich und haftbar. Abfälle und Müll müssen mitgenommen und ordentlich entsorgt werden.
- Zu Fischereigeräten und Treibholz ist ein ausreichender Abstand zu halten.
3. Reservierungen, Stornierung
- Die Reservierung erfolgt in der Regel schriftlich (auch per elektronischer Buchung) bzw. mündlich gegen Anzahlung. Sie ist nach dem BGB in jedem Fall für beide Seiten verbindlich. Der Vertrag kommt durch Antrag (Angebot) und Annahme (Reservierung schriftlich oder mündlich) zustande. Eine Reservierungsbestätigung wird nach Eingang der Reservierung verschickt bzw. erteilt.
- Der Vermieter ist verpflichtet, die reservierten Boote für den Zeitraum der Buchung zur Verfügung zu stellen. Dieser Verpflichtung muss der Vermieter nicht nachkommen, wenn dem besondere Umstände entgegenstehen (z. B. Vorschriften der Bodenseeschifffahrtsordnung oder Mietbootverordnung, vorsätzlicher oder grob fahrlässiger, unsachgemäßer Umgang mit den Booten, höhere Gewalt).
- Erfolgt keine Abholung reservierter Boote zum vereinbarten Zeitpunkt, so ist der Vermieter berechtigt die Boote anderweitig zu vermieten.